14.07.2024 | Lesezeichen
In einem BMF-Schreiben werden die Staaten im Sinne des § 1 Abs. 1 FKAustG bekannt gegeben, mit denen der automatische Datenaustausch erfolgt und für welche die meldenden Finanzinstitute Finanzkontendaten dem BZSt zu übermitteln haben. Das Schreiben finden Sie unter folgendem Shortlink: https://www.tinyurl.com/bdfj4uya
Ähnliche Artikel
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen