01.04.2024 | Für Bauherren und Vermieter
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass eine Anpassung der Miethöhe eines gewerblichen Mietvertrags wegen "Wegfalls der Geschäftsgrundlage" um Zuge des Ukraine-Krieges trotz der jüngeren Rechtsprechung in einigen Fällen, in denen es etwa zu pandemiebedingten Schließungen von Einzelhandelsgeschäften kam, nicht geboten ist.
Das Gericht gab der Vermieterin Recht. Die Mieterin hat keinen Anspruch auf Anpassung der Miete.
Quelle: LG Köln v. 16.4.2024 - 14 O 89/23
Ähnliche Artikel
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen