06.09.2025 | Für Bauherren und Vermieter
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 26. Januar 2026 ein neues Schreiben (IV C 1 – S 2253/ 00082/ 001/064) veröffentlicht, das die Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungs-, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bei Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden regelt: https://www.tinyurl.com/3j2euy5f
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