08.07.2023 | Lesezeichen
Grundsätzlich sind Betreiber von Photovoltaikanlagen, auch im Falle einer Steuerbefreiung, zur Anzeige der Eröffnung eines gewerblichen Betriebs oder einer Betriebstätte und zur Übermittlung eines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung verpflichtet (§ 138 Abs.1 und 1b AO). Das BMF-Schreiben dazu finden Sie unter: https://www.tinyurl.com/mtf3bt2c
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