08.08.2023 | Für Heilberufe
Mit Urteil vom 23. März 2023, VI R 39/20, hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen für eine Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems ab dem Jahr 2016 ohne vorherige Vorlage eines vor den Operationen erstellten amtsärztlichen Gutachtens oder einer ärztlichen Bescheinigung eines Medizinisches Dienstes der Krankenversicherung als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein können. Die endgültige Reaktion der Finanzverwaltung bleibt abzuwarten.
Ähnliche Artikel
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen