16.11.2023 | Für Unternehmer
Die in der Rechnungslegungsrichtlinie festgelegten Schwellenwerte für die Bestimmung der Größenkategorie eines Unternehmens werden geändert, um den Auswirkungen der Inflation Rechnung zu tragen. Die Schwellenwerte für die Größe sind seit 2013 unverändert geblieben. Eine Anhebung wird dazu führen, dass Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen nicht den zahlreichen EU-Bestimmungen über die Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen, die für größere Unternehmen gelten.
Über das Konsultationsportal der Europäischen Kommission ist die Bestimmung abrufbar: https://www.tinyurl.com/3zcnsx5r
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