04.12.2023 | Für Heilberufe
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass ein Patient das Recht hat, unentgeltlich eine erste Kopie seiner Patientenakte zu erhalten. Patienten haben grundsätzlich einen Anspruch auf die kostenlose Einsicht in ihre Akten – auch ohne Angabe von Gründen. Die Forderung ist durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gedeckt. Der EuGH stellt klar, dass das Recht der Menschen, Auskunft über ihre Daten zu verlangen, einen sehr hohen Stellenwert hat.
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