20.03.2024 | Für Heilberufe
In bestimmten Fällen müssen Kunden in der Apotheke künftig weniger zuzahlen. Ab 1. Februar wird die Zuzahlung bei rezeptpflichtigen Medikamenten nicht mehr pro Packung, sondern pro Gesamtmenge fällig.
Bedeutet: Wenn der Arzt 100 Tabletten aufgeschrieben hat, aber gerade nur 25er-Packungen in der Apotheke verfügbar sind, muss die Zuzahlung auch beim Kauf der kleinen Packungen nur einmal statt viermal geleistet werden.
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