23.03.2024 | Lesezeichen
Wegen des fortdauernden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine wird der zeitliche Anwendungsbereich der Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen bis auf Weiteres auch auf das Jahr 2024 erstreckt.
Wie werden Spenden steuerlich berücksichtigt? Sind steuerfreie Beihilfen und Unterstützung des Arbeitgebers möglich? Wie wird bei Hilfeleistungen von Unternehmen steuerrechtlich zwischen Spenden und Sponsoring unterschieden? Welche umsatzsteuerliche Regelung gilt für das Hands-on-Engagement von Unternehmen?
Das BMF hat wichtige Informationen hier zusammengestellt: https://www.tinyurl.com/363p7srw
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