22.03.2025 | Für Unternehmer
Wenn Arbeitgeber die Lohnabrechnung als elektronisches Dokument zum Abruf in ein passwortgeschütztes digitales Mitarbeiterpostfach einstellen, wahren sie damit die vorgeschriebene Textform.
Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Abrechnung seines Entgelts ist eine sogenannte Holschuld, die der Arbeitgeber erfüllen kann, ohne für den Zugang der Abrechnung beim Arbeitnehmer verantwortlich zu sein.
Es genügt, dass der Arbeitgeber die Abrechnung an einer elektronischen Ausgabestelle bereitstellt.
Quelle: BAG, Pressemitteilung v. 28.01.2025
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