11.05.2025 | Für Heilberufe
Im Prozess gegen den Pharmakonzern AstraZeneca um einen möglichen Impfschaden hat eine Frau einen weiteren Teilerfolg erzielt. Das Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg kam ihrem Antrag auf Erstellung eines Gutachtens nach.
Mit dem Gutachten soll geklärt werden, ob der Hersteller des Vakzins zum Zeitpunkt der Impfung der Frau vor der Gefahr einer speziellen Form von Thrombose hätte warnen müssen. Die heute 34-Jährige hatte sich im März 2021 mit dem Impfstoff von AstraZeneca gegen Corona impfen lassen und danach eine sogenannte Darmvenenthrombose erlitten. Sie fiel in ein Koma und verlor letztlich einen Teil ihres Darms. Im Prozess forderte sie von dem Unternehmen AstraZeneca Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Bis das nun zu erstellende Gutachten vorliegt, wird das Gerichtsverfahren weiter offenbleiben. Die Entscheidung bleibt abzuwarten.
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